Kooperationsvertrag

Die Zusammenarbeit unserer beiden Vereine ist über einen Kooperationsvertrag geregelt. Dieser beinhaltet kurz zusammengefasst die folgende Punkte:

  • Projektziele sind Planung, Bau und Betrieb einer Grundschule in Ibanda, Entwicklung der Schule und der dortigen Ausbildung über ein innovatives Schulkonzept, Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Situation der ärmeren Bevölkerung in Uganda.
  • Kooperationsziel ist die Unterstützung von unsere Partnerorganisation „St. Andrews School Project for the Young“. Die Finanzierung des Projektes soll primär über private Spenden erfolgen, Spender werden von beiden Projektpartnern geworben.
  • „Schools for Uganda e.V.“ hat die Pflicht, alle für das Projekt eingeworbenen Spenden „St. Andrews“ zur Verfügung zu stellen. „St. Andrews“ hat die Pflicht, alle von „Schools for Uganda e.V.“ bereitgestellten Mittel zum Erreichen des Projektzieles einzusetzen und dies mit Quittungen nachzuweisen.
  • "St. Andrews" hat die Pflicht, bei allen nötigen Anschaffungen und auszuführenden Arbeiten, aktuelle Marktpreise zu vergleichen. Bevorzugt werden dabei regionale angeboten aus Ibanda und Umland bzw. Uganda. Ein Finanzierungsplan für die erste Projektphase wurde erstellt und festgelegt.
  • "St. Andrews" hat die Pflicht, folgende Informationen vollumfäglich an "Schools for Uganda e.V." weiterzugeben:
    • Änderungen des Projektzieles oder relevante Änderungen im Projektablauf,
    • Zahlungsschwierigkeiten,
    • Änderungen am Projektkonzept,
    • Projektziel kann nicht erreicht werden,
    • Erhalt von Mitteln aus anderen Quellen,
    • Änderung der Projektkosten (Finanzierungsplan),
    • Technische Gebäudeausstattung wird nichtmehr zweckgebunden eingesetzt,
    • „St. Andrews“ stellt die Arbeit ein,
    • „St. Andrews“ ändert seine Strukturen.
  • Alle von „Schools for Uganda e.V.“ bereitgestellten Mittel gehen in das Eigentum von St. Andrews über, vorausgesetzt diese werden projektbezogen eingesetzt und dies wird nachgewiesen. St. Andrews bekommt alleiniges Eigentumsrecht an der Schule.
  • „St. Andrews“ ist verpflichtet zur Buchführung (min. 5 Jahre).
  • „St. Andrews“ ist verpflichtet, jährlich Rechenschaft über die Buchhaltung sowie einen Projektbericht zum aktuellen Stand an „Schools for Uganda e.V.“ auszuhändigen.
  • Schools for Uganda e.V. hat das Recht, jederzeit nach Vorankündigung den aktuellen Projektstand (Buchhaltung, Baustelle, etc.) zu inspizieren.
  • Schools for Uganda e.V. hat das Recht, die Zahlungen einzustellen, sollte Fehlverhalten in der Verwendung der Mittel vorliegen.
  • Sollte das Projekt vor Beendigung scheitern, muss „St. Andrews“ die zur Verfügung gestellten Mittel zurückzahlen. Erworbenes Sachkapital wird je nach Marktwert veräußern und der Erlös zurückgezahlt.